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Grundlage für die Arbeit des regionalen Beratungs- und Förderzentrums

Grundlage unserer Arbeit ist die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom 15. Mai 2012.

Weiterhin bestimmt die Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse (VOISB) vom 14. Juni 2019 die Arbeit mit und an den allgemeinen Schulen unseres Einzugsbereiches.

 

Diese und weitere Richtlinien finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.

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